Der EU-Regulierungswahnsinn hat mit dem nacheinander folgendem Inkrafttreten der „Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (EU) 2023/988 (GPSR)“, der Pflicht für die Implementierung eines Widerrufbuttons (EU-Richtline 2023/2673) und perspektivisch der „EU-Verpackungsverordnung (PPWR)“ einen neuen Höhepunkt erreicht. Diese Verordnungen sind von allen Onlinehändlern, die sich mit ihren Angeboten an Privatkunden richten (man spricht hier von „B2C“), zu erfüllen.
Erfordert schon der Betrieb einer Internetseite wie des Staatszirkus-Onlineportals inzwischen einen hohen administrativen Aufwand, um allen rechtlichen Anforderungen zum Datenschutz, Impressumspflicht usw. gerecht zu werden, kommen wir als Betreiber unseres kleinen Onlineshops jetzt an unsere Grenzen. Die Anforderungen aus den genannten Rechtsverordnungen sind mit unseren Mitteln und Möglichkeiten derzeit nicht umzusetzen: Es benötigt juristische Beratung und IT-Expertise in nicht unbeträchtlichem Umfang. All das ist nicht eben mal nebenbei, als Hobby, zu leisten.
Aus diesen Gründen – und auch, um Bußgelder und teure Abmahnungen zu vermeiden – haben wir entschieden, den Shop bis auf Weiteres zu schließen und im Hintergrund an einer Lösung zu arbeiten.
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