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Shop vorrübergehend geschlossen

Der EU-Regulierungswahnsinn hat mit dem Inkrafttreten der „Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (EU) 2023/988 (GPSR)“ einen neuen Höhepunkt erreicht. Diese Verordnung ist von allen Onlinehändlern, die sich mit ihren Angeboten an Privatkunden richten (man spricht hier von „B2C“), zu erfüllen.

Erfordert schon der Betrieb einer Internetseite wie des Staatszirkus-Onlineportals inzwischen einen hohen administrativen Aufwand, um allen rechtlichen Anforderungen zum Datenschutz, Impressumpflicht usw. gerecht zu werden, kommen wir als Betreiber unseres kleinen Onlineshops jetzt an unsere Grenzen. Die Anforderungen aus der GPSR sind mit unseren Mitteln und Möglichkeiten derzeit nicht umzusetzen: Es benötigt juristische Beratung und IT-Expertise in nicht unbeträchtlichem Umfang. All das ist nicht eben mal nebenbei, als Hobby, zu leisten.

Aus diesen Gründen – und auch, um teure Abmahnungen zu vermeiden – haben wir entschieden, den Shop vorrübergehend zu schließen und im Hintergrund an einer Lösung zu arbeiten.

Wenn es weitergeht, werden wir hier entsprechend informieren.

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